Für Steuerkanzleien
Das Kanzleiwissen ist da.
Nur nicht bei dem, der fragt.
KnowledgePilot beantwortet die Fragen Ihres Teams aus Kanzleihandbuch, Arbeitsanweisungen und Ihren Unterlagen – mit Fundstelle. Verarbeitet ausschließlich bei Anbietern in Deutschland und der EU.
„Was früher eine halbe Tagesrecherche in den Akten war, erledigen wir heute in wenigen Minuten.“
Steuerberaterin, GeraErfahrungsbericht lesen →
Zehn Mitarbeiter, zehn Arbeitsweisen. Jede ist irgendwie richtig.
Die Frage kam heute schon dreimal. Die Antwort steht im Kanzleihandbuch.
Wenn die erfahrene Kollegin geht, geht ihr Wissen mit.
Das Seminar war gut. Am Montag ist es vergessen.
Das liegt nicht am Team. Es liegt daran, dass Wissen in Köpfen und Ordnern steckt. KnowledgePilot macht es abrufbar.
Ein Speicher für die Kanzlei. Drei Arten zu arbeiten.
Fragen. Mit Fundstelle.
Wie wird das bei uns gebucht? Was gilt für digitale Belege? Die Antwort kommt aus Ihrem Kanzleihandbuch und Ihren Unterlagen – mit Datei und Seite. Steht es nicht drin, sagt KnowledgePilot das.
Aufgaben. Mit Ergebnis.
Bescheid gegen Erklärung abgleichen, eine Mandantenanfrage vorbereiten, Fristen zusammentragen: Ein Assistent erledigt die Vorarbeit. Sie prüfen und geben frei.
Agenten. Ohne Anstoß.
Jeden Morgen wird das Kanzleipostfach durchgesehen: Fristen, Bescheide, Nachfragen des Finanzamts. Was eilt, liegt oben – mit Quelle.
Weniger Rückfragen. Mehr Zeit für Mandanten.
Vorher: Neue Kolleginnen fragen monatelang alles doppelt.
Jetzt: Sie fragen KnowledgePilot und finden die Arbeitsanweisung.
Vorher: Jede Rückfrage unterbricht jemanden, der gerade bucht.
Jetzt: Standardfragen beantwortet das System, mit Quelle.
Vorher: Das Kanzleihandbuch steht im Ordner und wird selten gelesen.
Jetzt: Es wird täglich benutzt, weil es antwortet.
Vorher: Wissen geht mit der Kollegin in den Ruhestand.
Jetzt: Was dokumentiert ist, bleibt für alle abrufbar.
Vorher: Eine Recherche in den Akten dauert einen halben Tag.
Jetzt: Sie dauert Minuten, mit Fundstelle.
Vorher: Seminarunterlagen verschwinden im Postfach.
Jetzt: Sie liegen im Speicher und sind durchsuchbar.
Mandantendaten gehören nicht in die US-Cloud.
Sie sind nach § 57 StBerG und § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wer einen Dienstleister einbindet, muss ihn nach § 62a StBerG sorgfältig auswählen und zur Verschwiegenheit verpflichten. Ein US-Anbieter kann über den CLOUD Act zur Herausgabe gezwungen werden – unabhängig vom Serverstandort. Mehr dazu im Blog →
Punkt
Zusage
Anbieter
Daten in Deutschland, KI-Verarbeitung in der EU – ausschließlich Anbieter mit Sitz in Deutschland und der EU, kein US-Konzern
Berufsgeheimnis
Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB für uns und alle Unterauftragnehmer, Bestandteil jedes Vertrags
AV-Vertrag
nach Art. 28 DSGVO, bei jedem Plan, mit Liste der Unterauftragnehmer
Training
Ihre Dokumente und Fragen trainieren kein Modell – weder bei uns noch bei Dritten
Trennung
technisch isolierter Datenraum je Kunde, verschlüsselt übertragen; Zugriffsrechte je Sammlung – Lohnunterlagen sieht nur, wer sie sehen darf
Löschen
gelöscht heißt gelöscht: Dokument, Suchindex und Verlauf sofort, Sicherungen sofort
Mitarbeiter
keine Auswertung einzelner Personen; Muster-Betriebsvereinbarung auf Wunsch
Nachweis
Quelle und Protokoll zu jeder Antwort; AV-Vertrag, TOM und DSFA-Vorlage stellen wir bereit
Aus einer Steuerkanzlei
Ganzen Erfahrungsbericht lesen →Als Erstes haben wir unser Unternehmenshandbuch hinterlegt. Daraus rufen wir gezielt Arbeitsanweisungen ab, was uns gerade bei der Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen viel Zeit spart.
Mit jedem Tag und jeder Anwendung wächst unser Wissensschatz: Die Arbeitsergebnisse unseres Teams werden dokumentiert und stehen für zukünftige Fragestellungen abrufbar zur Verfügung.
Was früher eine halbe Tagesrecherche in den Akten war, erledigen wir heute in wenigen Minuten – mit zuverlässigen Antworten statt Halluzinationen, die wir dank Quellenangabe jederzeit nachvollziehen können.
Entscheidend für eine Steuerkanzlei: Die Daten werden ausschließlich bei Anbietern mit Sitz in Deutschland und der EU verarbeitet.

Dipl.-Ing. oec. Jacqueline Daute
Steuerberaterin · RSG GmbH & Co. KG, Gera
So startet Ihre Kanzlei
Kein IT-Projekt. Sie beginnen mit dem, was die meisten Rückfragen beantwortet.
01
Ausgangslage klären
Welche Handbücher, Laufwerke und Postfächer gibt es? Wir schätzen gemeinsam ein, womit sich der Start lohnt.
02
Kanzleihandbuch hochladen
Beginnen Sie mit dem, was ohnehin da ist: Handbuch, Arbeitsanweisungen, Checklisten, Rundschreiben.
03
Team einbinden
Rechte je Sammlung festlegen, Kolleginnen einladen, die ersten Fragen stellen.
04
Ausbauen
Postfach und Ablage anbinden, Assistenten für wiederkehrende Aufgaben einrichten.
Fragen aus Kanzleien
Kurz beantwortet
Ersetzt KnowledgePilot DATEV oder die Kanzleisoftware?
Nein. KnowledgePilot ist keine Buchhaltungs- oder Kanzleisoftware und hat keine DATEV-Schnittstelle. Es arbeitet daneben – mit Kanzleihandbuch, Arbeitsanweisungen, Rundschreiben und den Dokumenten, die Sie hochladen oder aus Postfach und Ablage anbinden.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Ausschließlich bei Anbietern mit Sitz in Deutschland und der EU. Es gibt keine Verarbeitung bei US-Konzernen und kein Training mit Ihren Dokumenten oder E-Mails.
Wer sieht welche Dokumente?
Zugriffsrechte werden je Sammlung vergeben und bei jeder Abfrage geprüft. Eine Antwort entsteht nur aus Dokumenten, die die fragende Person sehen darf.
Womit fangen wir am besten an?
Mit dem Kanzleihandbuch und den Arbeitsanweisungen. Sie sind vorhanden, werden täglich gebraucht und beantworten die meisten Rückfragen im Team.
Preise und Pläne: Preisübersicht · weitere Antworten: FAQ
Zeigen Sie uns Ihr Kanzleihandbuch. Wir zeigen, was darin steckt.
In 30 Minuten klären wir, ob KnowledgePilot zu Ihrer Kanzlei passt – und was die Einführung für Sie konkret bedeutet.
Ausgangslage klären · 30 Min
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Oktober 2026
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Keine Termine: 3.10. Tag der Deutschen Einheit · 31.10. Reformationstag