Ratgeber für Kanzleien, Praxen und Beratung
KI für Berufsgeheimnisträger:
was § 203 StGB verlangt.
Wer mit fremden Geheimnissen arbeitet, muss vor dem ersten Prompt eine Frage beantworten: Wo landen die Daten, und wer kann darauf zugreifen? Für Berufsgeheimnisträger ist die Wahl des KI-Anbieters keine Komfortfrage, sondern eine Rechtsfrage.
§ 203 StGB auf einen Blick
Entscheidend ist das Wort „unbefugt“. Einen Dienstleister einzubinden ist erlaubt – wenn er zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und nur erfährt, was er für seine Aufgabe braucht.
Strafbar§ 203 Abs. 1, 2 StGB
Wer ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, macht sich strafbar. Vorsatz genügt in der Form, dass man die Weitergabe billigend in Kauf nimmt.
Befugt§ 203 Abs. 3 StGB
Seit 2017 dürfen Berufsgeheimnisträger Dienstleister einbinden, auch ohne Zustimmung des Mandanten oder Patienten – soweit das für deren Aufgabe erforderlich ist.
Verpflichtet§ 203 Abs. 4 StGB
Der Dienstleister muss zur Verschwiegenheit verpflichtet sein. Wer das versäumt, macht sich selbst strafbar, wenn der Dienstleister Geheimnisse preisgibt.
Berufsrecht§ 62a StBerG, § 43e BRAO
Für Steuerberater und Rechtsanwälte regelt das Berufsrecht zusätzlich, was im Vertrag stehen muss. Dienste im Ausland nur bei vergleichbarem Schutz.
Wer betroffen ist
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Bilanzen, Steuererklärungen, Lohndaten – ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse. Für Steuerkanzleien
Rechtsanwälte und Notare
Vertragsentwürfe, Schriftsätze und Korrespondenz gehören zu den am strengsten geschützten Informationen unserer Rechtsordnung.
Ärzte, Psychotherapeuten, Heilberufe
Befunde und Diagnosen gehören ins Praxisverwaltungssystem. KI hilft dort, wo es um Praxiswissen geht. Für Praxen
Pflege, Beratung, Soziales
Pflegeverläufe, Fallakten, Beratungsprotokolle. Auch staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Berater in anerkannten Beratungsstellen fallen unter § 203.
Die Aufzählung ist nicht abschließend – § 203 Abs. 1 und 2 StGB nennen weitere Berufsgruppen, auch Apotheker und Amtsträger.
Drei Risiken bei US-Diensten
Lädt ein Berufsgeheimnisträger ein Dokument in ein KI-Werkzeug eines US-Konzerns, passieren potenziell drei Dinge zugleich.
01
Übermittlung in ein Drittland
Verlassen personenbezogene Daten die EU, braucht es eine eigene Grundlage. Für die USA gilt das Data Privacy Framework – gegen das eine Berufung beim EuGH anhängig ist, nachdem er die beiden Vorgänger gekippt hat.
02
Zugriff von US-Behörden
Der CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, Daten auf Anforderung herauszugeben – auch von Servern in Europa. Dass Geheimnisse geheim bleiben, kann dann niemand zusagen. Europäische KI erkennen
03
Training fremder Modelle
Dürfen Eingaben zum Training verwendet werden, ist das eine Weitergabe an Dritte – und kann eine Offenbarung im Sinne des § 203 sein. Was die DSGVO verlangt
Was der KI-Anbieter erfüllen muss
Die Antworten gehören schriftlich in den Vertrag. Fragen Sie ausdrücklich nach den Unterauftragnehmern – dort steckt oft der US-Konzern.
- 01Speicherung, Suche und Sprachmodell in Deutschland oder der EU, ohne US-Konzern als Betreiber.
- 02Kein Training mit Ihren Dokumenten und Fragen, ohne dass Sie widersprechen müssen.
- 03Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB im Vertrag – für den Anbieter und seine Unterauftragnehmer.
- 04Ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit vollständiger Liste der Unterauftragnehmer.
- 05Auf Wunsch Betrieb im eigenen Haus, damit nichts das Netz verlässt.
Wie KnowledgePilot das löst
Für Kanzleien: Läuft KnowledgePilot bei Ihnen im Haus, bleiben zusammen mit Custos, unserer Anbindung an DATEV (in der Testphase), die Mandantendaten aus DATEV und das Sprachmodell im Kanzleinetz. Custos →
Ein praktischer Rat: Lassen Sie die Internetsuche in Chats mit Mandats- oder Patientenbezug aus. Sie ist voreingestellt aus und schickt, eingeschaltet, Suchanfragen an einen Anbieter in der EU.
Rechenzentren
Speicherung und KI-Modelle bei Hetzner in Deutschland, die KI auf gemieteter Hardware in Falkenstein: ISO/IEC 27001:2022 und BSI-C5-Testat Typ 2
Bei Ihnen im Haus
Auf Wunsch läuft KnowledgePilot auf einem eigenen Rechner in Ihrem Betrieb. Ihre Fragen und Unterlagen gehen dann nicht nach draußen, solange die Internetsuche aus ist. Hardware und Installation übernehmen wir
Berufsgeheimnis
Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB für uns und alle Unterauftragnehmer, Bestandteil jedes Vertrags
AV-Vertrag
nach Art. 28 DSGVO, bei jedem Plan, mit Liste der Unterauftragnehmer
Training
Ihre Dokumente und Fragen trainieren kein Modell – weder bei uns noch bei Dritten
Kurz beantwortet
Darf ich als Steuerberater oder Anwalt ChatGPT nutzen?
Für Mandantendaten ist das riskant: OpenAI ist ein US-Konzern und unterliegt dem CLOUD Act, und in privaten Konten können Eingaben ins Training gehen. Für Texte ohne Mandatsbezug spricht nichts dagegen. Mit Mandantendaten brauchen Sie einen Anbieter, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und ohne US-Zugriff arbeitet.
Muss ich meine Mandanten oder Patienten um Zustimmung bitten?
Nicht zwingend. Seit 2017 erlaubt § 203 Abs. 3 StGB, Dienstleister einzubinden, soweit es für deren Aufgabe erforderlich ist – vorausgesetzt, sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Berufsrecht kann zusätzliche Anforderungen stellen.
Was muss im Vertrag mit dem KI-Anbieter stehen?
Eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB, die auch Unterauftragnehmer erfasst, ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO, der Ort der Verarbeitung und der Ausschluss von Training. Für Steuerberater und Anwälte kommen § 62a StBerG und § 43e BRAO hinzu.
Kann die KI auch bei uns in der Kanzlei laufen?
Ja. KnowledgePilot läuft auf Wunsch auf einem eigenen Rechner in Ihrer Kanzlei. Zusammen mit Custos, unserer Anbindung an DATEV (in der Testphase), bleiben dann Mandantendaten aus DATEV und Sprachmodell im Kanzleinetz, solange die Internetsuche aus ist.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die Eignung einer KI-Lösung im Einzelfall mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Kammer. Preise und Pläne: Preisübersicht · weitere Antworten: FAQ

Peter Schubert
Entwickelt KnowledgePilot · Vorstand Companionware AG
Sie schreiben nicht an einen Vertrieb, sondern an den, der das Produkt baut.
Was möchten Sie wissen?
Fragen Sie mich direkt – zu Ihrem Betrieb, zu Ihren Daten, zum Datenschutz. Ich antworte persönlich, meist am selben Werktag.
Lieber sprechen?
30 Minuten, Video oder Telefon
Bringen Sie eine echte Frage aus Ihrem Alltag mit. Ich zeige Ihnen die Antwort live.