Allgemeine Geschäftsbedingungen für Cloud-Anwendung KnowledgePilot
(Software as a Service)

Stand: November 2025

IT-Beratung Peter Schubert, Arminiusstraße 28, 07548 Gera, E-Mail: ceo@knowledgepilot.ai


(nachfolgend „Anbieter" oder „KnowledgePilot") gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber")

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der IT-Beratung Peter Schubert, Arminiusstraße 28, 07548 Gera (nachfolgend „KnowledgePilot"), und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der cloudbasierten Softwareanwendung „KnowledgePilot" als Software as a Service (SaaS).

1.2 KnowledgePilot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend gemeinsam „Kunde"). Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn KnowledgePilot ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit KnowledgePilot ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuell zwischen den Parteien in Textform getroffenen Vereinbarungen (z. B. Angebote, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements) gehen die individuellen Vereinbarungen vor.

1.5 Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge zwischen KnowledgePilot und dem Kunden, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Leistungsbeschreibung

KnowledgePilot stellt dem Kunden die Software „KnowledgePilot" – ein KI-gestütztes System zur Wissensorganisation und Dokumentenanalyse – über das Internet als Software as a Service (SaaS) zur Nutzung bereit. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung. Die Software wird auf Servern von KnowledgePilot oder von KnowledgePilot beauftragten technischen Dienstleistern betrieben. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung oder einem Auftragsverarbeitungsvertrag etwas anderes geregelt ist.

2.2 Bereitstellung und Zugang

KnowledgePilot stellt die Software in der jeweils aktuellen Version bereit. Der Kunde erhält Zugang über internetfähige Endgeräte mittels eines gängigen Webbrowsers. Die Datenübertragung zwischen dem Kunden und der Software erfolgt verschlüsselt nach dem jeweiligen Stand der Technik (derzeit TLS 1.2 oder höher). Der Kunde erhält nach Vertragsschluss Zugangsdaten für ein Administratorkonto. Der Kunde ist für die Verwaltung weiterer Nutzerkonten innerhalb seines Kontingents selbst verantwortlich.

2.3 Verfügbarkeit

KnowledgePilot ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit der Software zu gewährleisten. Die angestrebte Verfügbarkeit beträgt 99,0 % im Monatsmittel, bezogen auf die Kernzeit (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ), ausgenommen angekündigte Wartungsfenster. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 48 Stunden angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der Kernzeit durchgeführt.

2.4 Nicht geschuldete Leistungen

Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, sofern nicht individuell vereinbart:

  • die Bereitstellung von Hardware, Betriebssystemen oder Internetanbindung beim Kunden
  • individuelle Anpassungen, Erweiterungen oder Integrationen der Software (Customizing)
  • Schulungen, Einweisungen oder Beratungsleistungen
  • die inhaltliche Prüfung, Bewertung oder Bearbeitung der vom Kunden eingestellten Dokumente
  • Rechts-, Steuer- oder Fachberatung jeglicher Art

2.5 Hinweis zur KI-gestützten Analyse

Die Software nutzt künstliche Intelligenz zur Analyse und Aufbereitung von Dokumenten. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Unterstützung des Kunden und ersetzen keine fachkundige Prüfung. KnowledgePilot übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Verwertbarkeit der KI-generierten Ergebnisse. Der Kunde bleibt für alle auf Basis der Software getroffenen Entscheidungen selbst verantwortlich.

3. Leistungserbringung

3.1 KnowledgePilot erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik. KnowledgePilot ist berechtigt, die Art und Weise der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen zu bestimmen, soweit die vertraglich geschuldete Leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

3.2 KnowledgePilot ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer und technische Dienstleister einzusetzen (insbesondere für Hosting, Infrastruktur und KI-Dienste). KnowledgePilot bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Der Einsatz von Subunternehmern, die personenbezogene Daten verarbeiten, richtet sich nach den Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.

3.3 Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich automatisiert und ohne individuelle Abstimmung mit dem Kunden. Soweit im Einzelfall individuelle Leistungen vereinbart werden (z. B. Onboarding, Integration), erfolgt die Terminabstimmung in Textform.

3.4 KnowledgePilot ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungserbringung durch Umstände verhindert oder wesentlich erschwert wird, die außerhalb des Einflussbereichs von KnowledgePilot liegen und die KnowledgePilot auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnte (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorakte, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Gateways Dritter sowie Cyberangriffe. KnowledgePilot wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer der Behinderung informieren. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Vergütung.

3.5 Geplante Wartungsarbeiten werden nach § 2.3 angekündigt. Notfallwartungen zur Behebung akuter Sicherheitsrisiken oder schwerwiegender Fehler können ohne Vorankündigung durchgeführt werden; KnowledgePilot informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich nach Durchführung.

4. Nutzungsrechte

4.1 Einräumung von Nutzungsrechten

KnowledgePilot räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf den Zugriff über das Internet mittels Webbrowser oder bereitgestellter Anwendungen. Eine lokale Installation der Software erfolgt nicht.

4.2 Nutzerkonten und Nutzungsumfang

Die Nutzung ist auf die im gewählten Tarif enthaltene Anzahl von Nutzerkonten beschränkt. Jedes Nutzerkonto darf nur von einer natürlichen Person genutzt werden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an andere Personen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG ist nur mit vorheriger Zustimmung von KnowledgePilot in Textform gestattet und kann gesondert bepreist werden.

4.3 Unzulässige Nutzung

Dem Kunden ist es untersagt:

  • die Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit nicht gesetzlich zwingend gestattet (§§ 69d, 69e UrhG),
  • die Software oder Teile davon Dritten zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verleasen oder auf sonstige Weise entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, ausgenommen berechtigte Nutzer gemäß § 4.2,
  • Sicherheitsmechanismen, Zugangsbeschränkungen oder Kopierschutzvorrichtungen zu umgehen, zu entfernen oder zu manipulieren,
  • die Software für rechtswidrige, betrügerische oder rechtsmissbräuchliche Zwecke zu nutzen,
  • die Software zur Verarbeitung von Inhalten zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen,
  • automatisierte Massenabfragen, Scraping oder Data Mining durchzuführen, soweit nicht ausdrücklich im Tarif vorgesehen,
  • die Infrastruktur von KnowledgePilot übermäßig zu belasten oder deren Stabilität zu gefährden.

4.4 Sperrung bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder bei begründetem Verdacht auf Missbrauch ist KnowledgePilot berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software ganz oder teilweise zu sperren. KnowledgePilot wird den Kunden über die Sperrung und deren Grund unverzüglich informieren, soweit dem keine rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.

Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist KnowledgePilot berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

4.5 Rechte an der Software

Alle Rechte an der Software, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte, verbleiben bei KnowledgePilot bzw. dessen Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt durch diesen Vertrag keine Eigentumsrechte oder sonstigen Rechte an der Software über die in § 4.1 genannten Nutzungsrechte hinaus.

5 Service Level Agreement (SLA)

5.1 Verfügbarkeit

KnowledgePilot ist bestrebt, eine Verfügbarkeit der Software von mindestens 99,0 % im Monatsmittel während der Servicezeiten zu gewährleisten. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von KnowledgePilot (Thüringen).

5.2 Berechnung der Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit wird nach folgender Formel berechnet

Verfügbarkeit = (Gesamtzeit - Ausfallzeit) / Gesamtzeit × 100

Der Bezugszeitraum ist der jeweilige Kalendermonat. Als Ausfallzeit gilt jeder Zeitraum, in dem die wesentlichen Funktionen der Software für den Kunden nicht erreichbar sind und dies von KnowledgePilot zu vertreten ist.

5.3 Ausnahmen

Nicht als Ausfallzeiten gelten:

  • geplante Wartungsfenster, die mindestens 72 Stunden im Voraus angekündigt wurden, bis zu einer Gesamtdauer von vier Stunden pro Monat,
  • Notfallwartungen zur Behebung akuter Sicherheitsrisiken oder schwerwiegender Fehler,
  • Ausfälle aufgrund höherer Gewalt gemäß § 3.4,
  • Ausfälle aufgrund von Störungen bei Dritten außerhalb des Einflussbereichs von KnowledgePilot (z. B. Internet-Service-Provider, DNS-Anbieter, Cloud-Infrastruktur-Anbieter),
  • Ausfälle, die durch den Kunden verursacht wurden (z. B. unsachgemäße Nutzung, Überschreitung von Nutzungskontingenten, fehlerhafte API-Aufrufe),
  • Einschränkungen einzelner Nebenfunktionen, sofern die Kernfunktionalität verfügbar bleibt.

5.4 Service Credits

Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat die garantierten 99,0 %, erhält der Kunde auf Antrag eine Gutschrift auf die nächste Rechnung:

Verfügbarkeit im MonatGutschrift
unter 99,0 bis 98 %10 % der Monatsvergütung
unter 98,0 bis 95 %25 % der Monatsvergütung
unter 95,0 %50 % der Monatsvergütung

Der Kunde muss die Gutschrift innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betroffenen Monats in Textform beantragen. Die Gutschrift ist auf maximal 50 % der monatlichen Vergütung begrenzt und stellt die einzige und abschließende Abhilfe für Verfügbarkeitsunterschreitungen dar, sofern KnowledgePilot die Unterschreitung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Weitergehende Ansprüche nach § 9 bleiben unberührt. Bei jährlicher Abrechnung wird die Gutschrift anteilig auf Basis eines Zwölftels der Jahresvergütung berechnet.

5.5 Support

5.5.1 Supportkanäle und Erreichbarkeit

Der Support ist erreichbar über:

  • Ticketsystem: https://operations.knowledgepilot.ai

Die Supportzeiten sind Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von KnowledgePilot (Thüringen).

Anfragen außerhalb der Supportzeiten werden am nächsten Werktag bearbeitet.

5.5.2 Störungsklassifizierung:

  • P1 (Kritisch): Totalausfall oder schwerwiegende Beeinträchtigung
  • P2 (Schwer): Erhebliche Funktionseinschränkungen
  • P3 (Mittel): Geringe Funktionseinschränkungen mit Workaround

Die Klassifizierung erfolgt durch KnowledgePilot nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Angaben des Kunden.

5.5.3 Reaktionszeiten:

  • Kritische Störungen (P1): 2 Stunden
  • Schwere Störungen (P2): 4 Stunden
  • Mittlere Störungen (P3): 1 Werktag

Die Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Eingang einer Supportanfrage und der ersten qualifizierten Rückmeldung durch KnowledgePilot. Die Reaktionszeit umfasst die Bestätigung des Eingangs sowie eine erste Einschätzung des Problems. Sie ist nicht gleichzusetzen mit der Lösungszeit.

5.5.4 Supportsprachen: Der Support wird in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Anfragen in anderen Sprachen können gegebenenfalls verzögert bearbeitet werden oder eine Übersetzung durch den Kunden erfordern.

5.5.5 Mitwirkung des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, Störungen so präzise wie möglich zu beschreiben und alle für die Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereitzustellen (z. B. Screenshots, Fehlermeldungen, Schritte zur Reproduktion). Unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung, verlängern sich die Reaktionszeiten entsprechend.

6 Pflichten des Kunden

6.1 allgemeine Mitwirkungspflichten

6.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Inhalte vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Für Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, ist KnowledgePilot nicht verantwortlich.

6.1.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

  • Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben,
  • bei Verdacht auf unbefugte Nutzung oder Kompromittierung von Zugangsdaten KnowledgePilot unverzüglich zu informieren und die Zugangsdaten zu ändern,
  • aktuelle Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse für vertragliche Mitteilungen) zu hinterlegen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen,
  • Störungen, Fehler und Sicherheitsvorfälle unverzüglich und unter Angabe aller relevanten Informationen zu melden,
  • einen Ansprechpartner zu benennen, der für Rückfragen zur Verfügung steht.

6.2 Systemvoraussetzungen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software auf seiner Seite erfüllt sind. Die aktuellen Systemvoraussetzungen sind:

  • Webbrowser: aktuelle Version von Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari oder Microsoft Edge,
  • Internetverbindung: mindestens 10 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload,
  • aktiviertes JavaScript und Cookies,
  • Bildschirmauflösung: mindestens 1280 × 720 Pixel.

KnowledgePilot ist berechtigt, die Systemvoraussetzungen mit angemessener Ankündigungsfrist anzupassen, soweit dies technisch erforderlich ist. Erfüllt der Kunde die Systemvoraussetzungen nicht, kann dies zu Einschränkungen bei der Nutzung führen, für die KnowledgePilot nicht verantwortlich ist.

6.3 Rechtmäßige Nutzung

6.3.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich für rechtmäßige Zwecke und im Einklang mit diesen AGB zu nutzen.

6.3.2 Dem Kunden ist es untersagt:

  • Inhalte hochzuladen, zu verarbeiten oder zu speichern, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere Inhalte, die strafbar, volksverhetzend, gewaltverherrlichend, pornografisch oder jugendgefährdend sind,
  • Inhalte hochzuladen, an denen der Kunde keine ausreichenden Nutzungsrechte besitzt oder deren Verarbeitung Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt,
  • Schadsoftware, Viren, Trojaner oder sonstige schädliche Inhalte hochzuladen oder zu verbreiten,
  • die Software zur Versendung von Spam, Phishing oder sonstiger unerwünschter Kommunikation zu nutzen,
  • die Software in einer Weise zu nutzen, die die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme von KnowledgePilot oder anderer Kunden gefährdet.

6.3.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die er oder seine berechtigten Nutzer in die Software hochladen oder mit dieser verarbeiten. KnowledgePilot führt keine inhaltliche Prüfung der vom Kunden eingestellten Inhalte durch.

6.4 Datenschutzrechtliche Pflichten

6.4.1 Der Kunde ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich, soweit er personenbezogene Daten in der Software verarbeitet. Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung verfügt.

6.4.2 Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter in die Software eingibt, versichert er, dass er hierzu berechtigt ist und die betroffenen Personen – soweit erforderlich – ordnungsgemäß informiert hat.

6.4.3 Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung regelt der separat abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

6.5 Datensicherung

Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. KnowledgePilot geht davon aus, dass der Kunde die Originale der in KnowledgePilot hochgeladenen Dokumente besitzt und sichert. Für Datenverluste, die durch unterlassene oder unzureichende Datensicherung durch den Kunden entstehen, haftet KnowledgePilot nicht.

6.6 Folgen von Pflichtverletzungen

Bei Verstößen gegen die in diesem § 6 genannten Pflichten ist KnowledgePilot berechtigt:

  • den Zugang des Kunden zur Software ganz oder teilweise zu sperren,
  • rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren,
  • den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

KnowledgePilot wird den Kunden vor einer Sperrung oder Löschung – soweit möglich und rechtlich zulässig – informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei schwerwiegenden Verstößen oder Gefahr im Verzug kann die Sperrung auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

7.1 Auftragsverarbeitung

Soweit KnowledgePilot im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist als Anhang A Bestandteil dieses Vertrages und geht im Falle von Widersprüchen den Regelungen dieser AGB vor.

Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die in der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten. KnowledgePilot verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierter Weisung des Kunden.

7.2 Vertraulichkeit

7.2.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden.

7.2.2 Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Preisgestaltungen sowie alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen.

7.2.3 Jede Partei wird die Vertraulichkeitsverpflichtung allen Mitarbeitern und beauftragten Dritten auferlegen, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben.

7.2.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden
  • der empfangenden Partei vor der Mitteilung bereits rechtmäßig bekannt waren
  • von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden
  • von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden, oder
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; in diesem Fall wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – vorab informieren

7.3 Technische und organisatorische Maßnahmen

KnowledgePilot trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Die Maßnahmen orientieren sich am Stand der Technik und umfassen insbesondere:

  • Verschlüsselung der Datenübertragung (TLS 1.2 oder höher),
  • Verschlüsselung der gespeicherten Daten (Encryption at Rest),
  • Zugangskontrollen und Authentifizierungsverfahren,
  • regelmäßige Sicherheitsupdates und Schwachstellenmanagement,
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse,
  • regelmäßige Datensicherungen.

7.4 Speicherort der Daten

Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb des EWR erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln) und der Kunde hierüber vorab informiert wurde. Der Kunde kann der Übermittlung in Drittländer widersprechen.

7.5 Subunternehmer

7.5.1 KnowledgePilot ist berechtigt, Subunternehmer (Unterauftragsverarbeiter) zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten einzusetzen, sofern diese den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und vertraglich zur Einhaltung der Vorgaben des AVV verpflichtet sind.

7.5.2 Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subunternehmer wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

7.5.3 KnowledgePilot wird den Kunden über beabsichtigte Änderungen bei den Subunternehmern (Hinzuziehung neuer oder Austausch bestehender Subunternehmer) mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vorab informieren. Der Kunde kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Widerspricht der Kunde, werden die Parteien eine einvernehmliche Lösung suchen. Kann keine Einigung erzielt werden, ist KnowledgePilot berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

7.6 Rechte betroffener Personen

KnowledgePilot unterstützt den Kunden im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung) sowie bei der Erfüllung sonstiger datenschutzrechtlicher Pflichten. Der hierfür erforderliche Aufwand kann dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

7.7 Datenlöschung

7.7.1 Nach erfolgter Kündigung des Vertrags wird KnowledgePilot innerhalb von 30 Tagen alle im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten vollständig und unwiederbringlich löschen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

7.7.2 KnowledgePilot bestätigt dem Kunden die Löschung auf Verlangen in Textform.

7.8 Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte von KnowledgePilot ist erreichbar unter: operations@knowledgepilot.ai.

8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Preise

Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Die aktuelle Preisliste ist unter https://knowledgepilot.ai/preise einsehbar. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.

8.2 Abrechnungszeitraum

Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif in monatlichen oder jährlichen Abrechnungszeiträumen. Die Vergütung ist jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Bei Abschluss des Vertrags wird die erste Zahlung unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Folgerechnungen werden jeweils zum Beginn des neuen Abrechnungszeitraums erstellt und eingezogen.

8.3 Zahlungsfrist

KnowledgePilot stellt dem Kunden nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung zum Download bereit. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde kann aus den von Stripe bereitgestellten Zahlungsmethoden wählen (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder andere verfügbare Zahlungsarten). Der Kunde ist verpflichtet, für die Gültigkeit und ausreichende Deckung der hinterlegten Zahlungsmethode zu sorgen.

8.4 Preisanpassungen

KnowledgePilot ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen. Die Ankündigung erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail). Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Preis steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform erklärt werden und wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam. Übt der Kunde das Sonderkündigungsrecht nicht aus, gilt die Preisanpassung als genehmigt. Preisanpassungen gelten nicht für bereits bezahlte Abrechnungszeiträume.

8.5 Zahlungsverzug

8.5.1 Schlägt eine Zahlung aus Gründen fehl, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere mangelnde Kontodeckung, abgelaufene oder gesperrte Kreditkarte, Widerruf einer Einzugsermächtigung ohne berechtigten Grund oder fehlerhafte Zahlungsdaten), trägt der Kunde die dadurch entstehenden Gebühren, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. KnowledgePilot wird den Kunden unverzüglich über die fehlgeschlagene Zahlung informieren und eine angemessene Frist zur Aktualisierung der Zahlungsmethode oder Begleichung des offenen Betrags setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, ist KnowledgePilot berechtigt, den Zugang zu den Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sperren.

8.5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist KnowledgePilot berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben.

8.5.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9 Gewährleistung und Haftung

9.1 Gewährleistung

KnowledgePilot gewährleistet, dass die Leistungen im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Unwesentliche Abweichungen, die die Nutzbarkeit nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, begründen keine Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, höhere Gewalt oder den Betrieb in einer nicht von KnowledgePilot freigegebenen Systemumgebung verursacht werden.

9.2 Mängelbeseitigung

Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und dabei die Umstände des Auftretens so genau wie möglich zu beschreiben.

Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige eines erkennbaren Mangels, verliert er seine Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieses Mangels, es sei denn, KnowledgePilot hat den Mangel arglistig verschwiegen.

KnowledgePilot wird angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Neulieferung (z. B. Bereitstellung einer fehlerbereinigten Version) steht KnowledgePilot zu. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln.

9.3 Haftungsbeschränkung

9.3.1 KnowledgePilot haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines ausdrücklichen Garantieversprechens sowie aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3.2 Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht nach Absatz 9.3.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3.3 Im Übrigen ist die Haftung von KnowledgePilot ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust, soweit nicht in den Absätzen 9.3.1 oder 9.3.2 abweichend geregelt.

9.3.4 Die Haftung nach Absatz 9.3.2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung, mindestens jedoch auf 1.000 Euro.

9.3.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von KnowledgePilot.

9.4 Ausschlüsse

Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden, die entstehen durch:

  • unzureichende oder unterlassene Datensicherung durch den Kunden
  • Handlungen oder Unterlassungen Dritter außerhalb des Verantwortungsbereichs von KnowledgePilot
  • höhere Gewalt
  • unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Leistungen durch den Kunden.

9.5 Freistellung

Der Kunde stellt KnowledgePilot von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen KnowledgePilot aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen, gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde ist verpflichtet, KnowledgePilot unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche zu informieren und bei der Abwehr zu unterstützen.

9.6 Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Bereitstellung der jeweiligen Leistung. Schadensersatzansprüche nach Absatz 9.3.2 verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch in drei Jahren ab dem schadensauslösenden Ereignis. Für Ansprüche nach Absatz 9.3.1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10 Laufzeit und Kündigung

10.1 Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Abrechnungszeiträume richten sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif (monatlich oder jährlich).

10.2 Ordentliche Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt:

  • bei monatlicher Abrechnung: 14 Tage zum Ende des laufenden Monats,
  • bei jährlicher Abrechnung: 30 Tage zum Ende des laufenden Vertragsjahres.

Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum.

10.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für KnowledgePilot insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Zahlung in Verzug ist,
  • der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Vertragsbedingungen verstößt,
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn:

  • KnowledgePilot die vertraglich geschuldeten Leistungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist dauerhaft nicht erbringt,
  • über das Vermögen von KnowledgePilot ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

10.4 Kündigung bei Preiserhöhung

Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 8.4 zu.

10.5 Form der Kündigung

Kündigungen bedürfen der Textform. Eine Kündigung per E-Mail oder über die Kontoverwaltung im Kundenportal ist ausreichend.

10.6 Folgen der Beendigung

10.6.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang des Kunden zu den Leistungen von KnowledgePilot.

10.6.2 Der Kunde kann seine Daten bis 30 Tage nach Vertragsende über die Exportfunktion im Kundenportal herunterladen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Kunden vollständig und unwiederbringlich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

10.6.3 KnowledgePilot bestätigt dem Kunden auf Verlangen die vollständige Löschung in Textform.

10.6.4 Bereits gezahlte Vergütungen für den laufenden Abrechnungszeitraum werden bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden nicht erstattet. Bei außerordentlicher Kündigung durch den Kunden aus von KnowledgePilot zu vertretendem Grund erfolgt eine anteilige Erstattung.

11 Referenznennung

KnowledgePilot ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen und das Logo des Kunden für Marketingzwecke zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss in Textform widerspricht.

12. Änderungen der AGB und Leistungen

12.1 AGB-Änderungen

12.1.1 KnowledgePilot ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von KnowledgePilot für den Kunden zumutbar ist. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischen Entwicklungen, neuen regulatorischen Anforderungen oder der Einführung neuer Leistungen.

12.1.2 KnowledgePilot wird dem Kunden die beabsichtigten Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. Die Mitteilung enthält die geänderten Bestimmungen, das Datum des Inkrafttretens sowie einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen.

12.1.3 Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. KnowledgePilot wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Genehmigungsfiktion hinweisen.

12.1.4 Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. KnowledgePilot ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich zu kündigen.

12.1.5 Änderungen der Hauptleistungspflichten sowie des Entgelts sind von diesem Änderungsrecht ausgenommen. Preisanpassungen richten sich ausschließlich nach § 8.4.

12.2 Leistungsänderungen

12.2.1 KnowledgePilot entwickelt die Software kontinuierlich weiter. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Funktionsumfangs, solange die vertraglich geschuldete Kernfunktionalität erhalten bleibt und die Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

12.2.2 KnowledgePilot ist berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, die:

  • der Behebung von Fehlern oder Sicherheitslücken dienen
  • aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen erforderlich sind
  • technische Verbesserungen oder Optimierungen darstellen
  • oder der Anpassung an veränderte technische Rahmenbedingungen (z. B. Betriebssysteme, Browser, Schnittstellen) dienen

12.2.3 Über wesentliche Änderungen des Funktionsumfangs wird KnowledgePilot den Kunden mit angemessenem Vorlauf informieren. Führt eine Änderung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

13.2 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Gera. KnowledgePilot ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

13.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

13.4 Textform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt KnowledgePilot bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch angemessene Mitwirkung. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, einen Ansprechpartner zu benennen, der für Rückfragen zur Verfügung steht, KnowledgePilot unverzüglich über Umstände zu informieren, die die Leistungserbringung beeinflussen können. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Leistungserbringung, ist KnowledgePilot nicht für die Verzögerung verantwortlich. Mehraufwände, die durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung entstehen, kann KnowledgePilot dem Kunden nach Aufwand in Rechnung stellen.

13.6 Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung in Textform von KnowledgePilot auf Dritte übertragen. KnowledgePilot ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu übertragen.

13.7 Vollständigkeit

Diese AGB und die bei Vertragsschluss gültige Leistungsbeschreibung enthalten alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Frühere Vereinbarungen, Zusicherungen oder Absprachen zum Vertragsgegenstand werden hiermit ersetzt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Stand: November 2025

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